Patent- und Gebrauchsmusterrecht
Die Beurteilung der Schutzfähigkeit technischer Erfindungen setzt zunächst voraus, den Gegenstand der Erfindung zu identifizieren, zu abstrahieren und auch zu formulieren - erst auf dieser Grundlage ist eine aussagekräftige Recherche zum Stand der Technik möglich.
Mit unserem technischen Verständnis, unserem juristischen Fachwissen und unserer Erfahrung aus nationalen und internationalen Verfahren setzen wir uns für den Schutz Ihrer technischen Entwicklungen ein. Dabei helfen wir Ihnen, auf der Grundlage Ihrer technischen Ideen Kooperationen zu vereinbaren, Lizenzverträge abzuschließen und Ihre eigenen Schutzrechte gegenüber Dritten durchzusetzen.
Ebenso helfen wir Ihnen, den Einfluss von Schutzrechten Dritter auf Ihr Arbeitsumfeld möglichst gering zu halten und gegebenenfalls mit Hilfe von Löschungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gegen ungerechtfertigt eingetragene Gebrauchsmuster und erteilte Patente vorzugehen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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Als Spezialist unterstütze ich Sie vom ersten Grundgedanken bis zum fertigen Produkt und dessen Vertrieb. Im europäischen Wirtschaftsraum genauso wie weltweit.