Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Die Beurteilung der Schutzfähigkeit technischer Erfindungen setzt zunächst voraus, den Gegenstand der Erfindung zu identifizieren, zu abstrahieren und auch zu formulieren - erst auf dieser Grundlage ist eine aussage­kräftige Recherche zum Stand der Technik möglich.

Mit unserem technischen Verständnis, unserem juristischen Fachwissen und unserer Erfahrung aus nationalen und internationalen Verfahren setzen wir uns für den Schutz Ihrer technischen Entwicklungen ein. Dabei helfen wir Ihnen, auf der Grundlage Ihrer technischen Ideen Kooperationen zu vereinbaren, Lizenz­verträge abzuschließen und Ihre eigenen Schutz­rechte gegenüber Dritten durchzusetzen.

Ebenso helfen wir Ihnen, den Einfluss von Schutzrechten Dritter auf Ihr Arbeits­umfeld möglichst gering zu halten und gegebenen­falls mit Hilfe von Löschungs-, Einspruchs- und Nichtig­keits­verfahren gegen ungerecht­fertigt eingetragene Gebrauchs­muster und erteilte Patente vorzugehen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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Als Spezialist unterstütze ich Sie vom ersten Grundgedanken bis zum fertigen Produkt und dessen Vertrieb. Im europäischen Wirtschaftsraum genauso wie weltweit.