Designrecht

Das Design eines Produkts stellt aufgrund seines Erkennungs­werts und seiner Bindungs­wirkung zum Kunden häufig selbst einen Gegenstand dar, für den ein eigen­ständiger Schutz wünschens­wert erscheint. Der Schutz des Designs, also zwei- und drei­dimensionaler Erscheinungs­formen eines Erzeugnisses, ist insbesondere aber auch ein geeignetes Mittel, die Vermarktung Ihrer Produkte neben dem Patent- bzw. Gebrauchs­musterschutz und dem Marken­recht flankierend zu begleiten.

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Als Spezialist unterstütze ich Sie vom ersten Grundgedanken bis zum fertigen Produkt und dessen Vertrieb. Im europäischen Wirtschaftsraum genauso wie weltweit.