Designrecht
Das Design eines Produkts stellt aufgrund seines Erkennungswerts und seiner Bindungswirkung zum Kunden häufig selbst einen Gegenstand dar, für den ein eigenständiger Schutz wünschenswert erscheint. Der Schutz des Designs, also zwei- und dreidimensionaler Erscheinungsformen eines Erzeugnisses, ist insbesondere aber auch ein geeignetes Mittel, die Vermarktung Ihrer Produkte neben dem Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz und dem Markenrecht flankierend zu begleiten.
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