Arbeitnehmer­erfindungs­recht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stehen bei der Vergütung von Erfindern in Unternehmen häufig vor komplexen Heraus­forderungen beim Schaffen eines für beide Seiten angemessenen und fairen Interessens­ausgleichs.

Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber gerne dabei, mit Hilfe des Arbeitnehmer­erfindungs­rechts Innovations­anreize in Ihrem Unternehmen zu setzen oder als Arbeitnehmer eine dem auf Ihre Erfindung zurück­gehenden Unternehmens­erfolg entsprechende Wert­schätzung zu erfahren. Dabei übernehmen wir im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen einerseits eine patent­rechtliche Beurteilung des ange­meldeten/paten­tierten Gegen­stands wie auch anderer­seits die wirtschaft­liche Abschätzung des darauf zurück­gehenden wirtschaft­lichen Erfolgs, aus dem sich unter Berück­sichtigung aller relevanten Faktoren auch die an den Erfinder auszuschüttende Vergütung ergibt.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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Als Spezialist unterstütze ich Sie vom ersten Grundgedanken bis zum fertigen Produkt und dessen Vertrieb. Im europäischen Wirtschaftsraum genauso wie weltweit.