Arbeitnehmererfindungsrecht
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stehen bei der Vergütung von Erfindern in Unternehmen häufig vor komplexen Herausforderungen beim Schaffen eines für beide Seiten angemessenen und fairen Interessensausgleichs.
Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber gerne dabei, mit Hilfe des Arbeitnehmererfindungsrechts Innovationsanreize in Ihrem Unternehmen zu setzen oder als Arbeitnehmer eine dem auf Ihre Erfindung zurückgehenden Unternehmenserfolg entsprechende Wertschätzung zu erfahren. Dabei übernehmen wir im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen einerseits eine patentrechtliche Beurteilung des angemeldeten/patentierten Gegenstands wie auch andererseits die wirtschaftliche Abschätzung des darauf zurückgehenden wirtschaftlichen Erfolgs, aus dem sich unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren auch die an den Erfinder auszuschüttende Vergütung ergibt.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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Als Spezialist unterstütze ich Sie vom ersten Grundgedanken bis zum fertigen Produkt und dessen Vertrieb. Im europäischen Wirtschaftsraum genauso wie weltweit.